Corona Informationen

  • Zahnarztbesuch entsprechend  Covid -Schutzmaßnahmenverordnung 
  • Ein Zahnarztbesuch ist ohne Einschränkung möglich. - Zahnärzte erbringen im Sinne dieser Verordnung keine „körpernahen Dienstleistungen“, sondern „Gesundheitsdienstleistungen“. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten keinen Corona-Test für den Zutritt zu einer Praxis brauchen. Zur Vermeidung unnötiger Kontakte zwischen Patienten sowie Sicherstellung eines reibungslosen Koordinationsablaufes bitten wir Sie, die Praxis ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen.
  • Das Tragen einer FFP-2-Maske oder medizinischen Maske ist verpflichtend!
  • Um Sie und uns möglichst gut zu schützen, achten wir auf Abstände, reinigen und desinfizieren sehr gründlich alle Oberflächen, tragen lückenlos die vorgesehene Schutzausrüstung und testen uns wöchentlich. Bitte helfen Sie um Ihren Aufenthalt in der Praxis sicher zu gestalten, kommen möglichst ohne Begleitung pünktlich zu ihrem Termin (nicht zu früh und nicht zu spät), waschen/desinfizieren ihre Hände und fassen möglichst wenige Oberflächen an.
  • Bei Krankheits-Symptomen, Rückkehr aus einem Risikogebiet oder Kontakt zu an Corona-Erkrankten ist kein Praxisbesuch möglich.